Gemeinde Schwangau
Stellvertretung Hauptamtsleitung (m/w/d)
Ihre Aufgaben:
- Stellvertretung der Hauptamtsleitung
- Kommunale Grundsatzfragen, Verwaltungs- und Ortsrecht
- Objektmanagement der gemeindlichen Liegenschaften
- Arbeitsorganisation, Arbeitsschutz
- Projektmanagement
Ihr Profil:
- Verwaltungsfachwirt/in mit Fachprüfung II oder Verwaltungsfachangestellte/r VFA-K mit der Bereitschaft, den Beschäftigtenlehrgang II zu absolvieren
- Eigeninitiative, leistungsorientiertes Denken und Handeln
- hohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Entscheidungsfreude
- verantwortungsbewusste und zuverlässige Arbeitsweise
- bürgerfreundliches Auftreten
- Bereitschaft zur Teilnahme an Besprechungen und Sitzungen auch außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten
Wir bieten Ihnen:
- eine unbefristete Stelle mit Bezahlung nach dem TVöD
- eine abwechslungsreiche, verantwortungsvolle und selbständige Tätigkeit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Möglichkeiten zur persönlichen und fachlichen Weiterbildung
Gemeinde Schwangau
Über uns
Schwangau – Heimat der Könige
"Arbeiten wo andere Urlaub machen"
Die Gemeinde Schwangau erfreut sich mit den Königsschlössern Neuschwanstein und Hohenschwangau einer weltweiten Bekanntheit. Eingebettet in eine einzigartige Landschaft, geprägt von Alpenseen und vom Panorama des Ammergebirges zählt die 3.300-Einwohner-Gemeinde zu den Top-Destinationen in Deutschland.
Diese Bekanntheit der Gemeinde Schwangau und das hohe Aufkommen an Touristen und Übernachtungen prägen den Ort und setzen Anforderungen an die Kommune. Die Verwaltungs- und Beratungsaufgaben in der Tourist Information, der Finanzverwaltung, dem Haupt- und Ordnungsamt, die Leistungen im Kindergarten St. Tosso und der Mittagsbetreuung an der Grundschule Schwangau sowie des Bauhofs sind außerordentlich vielfältig und geprägt von hoher Servicequalität.
Nachhaltigkeit, unser dörflicher Charme sowie der Erhalt des Brauchtums sind in allen Aufgabenbereichen wichtige Aspekte unserer täglichen Arbeit. Rund 85 Beschäftigte setzen sich dabei für das Wohl der Gemeinde mit ihren Einwohnern, Gewerbetreibenden und Gästen ein.